VivoVital – Ihre Praxis für Physiotherapie & Atemphysiotherapie in Augsburg
Wir freuen uns über Ihren Besuch in unserer Praxis in Augsburg / Oberhausen
So erreichen Sie uns
Neuhäuser Str. 1
86154 Augsburg
Kontaktieren Sie uns
Tel: +49 821-78093422
Fax: +49 821-78093423
Unsere Öffnungszeiten
Montag – Freitag — 08.00 – 19.00 Uhr
Samstag — nach Vereinbarung
Bei VivoVital steht eine breite Palette an Gesundheits- und Therapieleistungen zur Verfügung, die darauf abzielen, das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Zu den Kernleistungen gehören:
Krankengymnastik
Klassische Massagetherapie
Atemphysiotherapie
Manuelle Lymphdrainage
Manuelle Therapie
Triggerpunktbehandlung
Wie erhalte ich Physiotherapie bei VivoVital?
Bei Ihrem ersten Besuch erfolgt eine umfassende Bewertung durch einen qualifizierten Physiotherapeuten, der Ihren Zustand beurteilt und einen individuellen Behandlungsplan erstellt. Dieser Plan kann verschiedene Therapieformen umfassen, je nach Ihren spezifischen Bedürfnissen und Zielen.
1. Arzt aufsuchen/ Privatversicherte über uns
Als Kassenpatient kann Ihr behandelnder Arzt zur (unterstützenden) Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen. Hierfür gibt es die Heilmittel-Richtlinien zur Verordnung von Physiotherapie und den dazugehörigen Heilmittelkatalog. Dieser Katalog legt das in der Regel medizinisch Notwendige fest, z. B. die Gesamtverordnungsmenge, die grundsätzlich ausreichen soll, das festgelegte Therapieziel zu erreichen. Ist die Gesamtverordnungsmenge bereits ausgeschöpft, kann der Arzt jedoch -medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen. Privatversicherte oder Selbstzahler können von uns eine Verordnung erhalten, da wir sektoraler Heilpraktiker sind.
2. Verordnung erhalten
Auf der Heilmittelverordnung notiert der Arzt die Diagnose mit Leitsymptomatik, Verordnungsmenge und Therapieziel. Zudem wird festgehalten, welche Therapie Sie erhalten und wie oft Sie pro Woche behandelt werden sollen. Hier muss auch vermerkt sein, wenn Sie den Physiotherapeuten nicht selbst aufsuchen können: Dann erfolgt die Behandlung in sogenannten „Hausbesuchen“.
3. Unsere Physiotherapiepraxis kontaktieren
Vereinbaren Sie mit unserem Rezeptionsteam Ihre Behandlungstermine, wir reservieren diese fest für Sie. Daher ist es wichtig, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig (mindestens 24h vor dem Termin) abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine stellen wir Ihnen privat in Rechnung. Falls Ihr Arzt auf dem Rezept nichts anderes notiert hat, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen mit der Behandlung beginnen.
4. Die Therapie
In unserer physiotherapeutischen Behandlung erfolgt immer zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich die aktiven oder passiven Behandlungstechniken ergeben.
5. Zuzahlungsregelung
Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung und 10 % je Leistung. Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung. Es sei denn Sie sind hiervon befreit. Die Zuzahlung muss spätestens zum zweiten Behandlungstermin beglichen werden. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell befreit.