Sektoraler Heilpraktiker

Vor einer physiotherapeutischen Behandlung

sind Patienten in der Regel auf einem ärztlichen oder heilpraktischen Rezept angewiesen. Ein Heilpraktiker für Physiotherapie darf jedoch Erstdiagnosen stellen und eigenständig eine Therapie anordnen. Die Heilerlaubnis des sektoralen Heilpraktikers Physiotherapie ist auf den Bereich der Physiotherapie beschränkt. Behandlungsmethoden, die über das Gebiet der Physiotherapie hinausgehen, sind nur Ärzten und Heilpraktikern mit voller Heilerlaubnis vorbehalten.

Der sektorale Heilpraktiker stellt dem Patienten ein Privatrezept aus, welches dann den Physiotherapeuten zur entsprechenden Behandlung berechtigt. Diese Behandlungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, sie werden jedoch von einigen privaten Krankenkassen übernommen.

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